Mittwoch, 27. Juli 2016

Kartellamt schreitet ein – "Fluppe" und "Schwenni" dürfen nicht mehr gemeinsam Flaschen sammeln



Verzweifelt: Konkurrenz von Fluppe und Schwenni


Berlin – Lange warteten Beobachter auf das Urteil des Bundeskartellamtes im aufsehenerregenden Pfandkartell-Fall. Nun steht endlich fest: Die Fusion von Harald Fluppe Gerbitz und Karl Schwenni Schwenninger darf nicht fortgeführt werden. Die beiden Pfandsammler hätten eine zu große Marktmacht erzielt. So könnten die beiden mit einer gezielten Sammlung einzelne Discounter bei der Auszahlung des Flaschenpfandes in enorme Schwierigkeiten bringen.

Gerbitz äußerte sein Unverständnis über die Entscheidung: „Dit is doch ene Frechheit! Wia ham dit bishea imma janz ordentlich jetrennt. Da is wejen uns noch keener in Zahlungsschwierigkeiten jekommen. Wat hättn wa denn davon, wenn wa unsere eijenen Pfandstationen in’n Ruin treibn?“ Schwenninger hingegen sieht die Schuld klar bei den Klägern: „Das war doch wieder diese olle Helga. Die hat mich schon früher ständig beschimpft, weil ich so nen großen Hänger fürs Fahrrad hab. Da passen einfach mehr Flaschen rein, als in ihre Aldi-Tüten.“

Tatsächlich war es Helga die Olle Kauczinski, die das Verfahren eingeleitet hat. Durch den Zusammenschluss von Schwenningers großem Anhänger und den guten Kontakten von Gerbitz sah sie ihre Marktposition deutlich eingeschränkt an. „Wo immer man hinkommt waren die beiden Großkotze schon und haben abgegrast. Ich biete Leuten auf der Straße schon an, ihren Hausmüll mitzuentsorgen, wenn sie mir ihre Flaschen geben. Aber es hilft nichts.“

Nun blicken alle Augen gespannt auf Sigmar Gabriel. SPD-Parteichef könnte mit einem sogenannten Ministerentscheid das Urteil des Kartellamtes aushebeln und eine Fusion von Fluppe und Schwenni wieder möglich machen. Gabriel soll sich in der Angelegenheit mit Fluppe auf einen Kaffee getroffen haben, weswegen die Opposition dem Wirtschaftsminister eine mögliche Befangenheit unterstellt. Unklar ist weiterhin, wer von beiden den Kaffee bezahlt hat, oder ob dieser sogar durch Steuergelder finanziert wurde.

Der Anzeiger bleibt dran.

Text: adg

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