Gelten ab sofort immernoch als Zahlungsmittel: Reichsmark (Abbildung ungewohnt passend) |
Berlin/Karlsruhe – Das ist jetzt aber peinlich. Soeben hat
das Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben, dass die „Reichsbürgerbewegung“
formell gesehen mit ihrem Vorwurf Recht hat, dass die Verfassung der Weimarer
Republik nie ordnungsgemäß außer Kraft gesetzt wurde. Somit hätte sie die letzten 94 Jahre
eigentlich Gültigkeit gehabt und macht alle Aktivitäten des sogenannten Dritten
Reiches sowie der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Deutschen
Demokratischen Republik obsolet. Das Urteil der Karlsruher Richter: Es genügt
nicht, ab nun wieder den Gesetzen von 1933 zu folgen, vielmehr müsse die
gesamte Zeit dazwischen komplett wiederholt werden.
Die (nur noch vorläufige) Bundesregierung hat sich in Berlin
zu Beratungsgesprächen zurückgezogen, um
das weitere Vorgehen zu besprechen. Unklar ist bislang, ob die deutsche
Geschichte zwar mit gültigem Recht, aber sonst wie geschehen wiederholt werden
sollte, oder ob man versuchen würde, einen alternativen Verlauf anzustreben.
Viele europäische Nachbarn, allen voran Polen, die Niederlande, Belgien und
Frankreich machten vorab deutlich, dass sie für eine Neuauflage des Zweiten
Weltkrieges nicht zur Verfügung stünden und sie darin eine Gefährdung der europäischen Stabilität erkennen würden. Italien zeigte sich in ersten
Gesprächen kooperationsbereit.
Die Bundesregierung selbst scheint von dem Gedanken, einen
so blutigen und zerstörerischen Krieg noch einmal zu wiederholen, nicht
angetan. Auch die Schrecken des Holocausts mögen viele ungerne wiederholen.
Andererseits steht die Mahnung vor den Kosten, die anfallen würden, sämtliche
Geschichtsbücher und Lehrpläne umzuschreiben – nicht undenkbar, dass auch
andere Länder Schadenersatz fordern würden.
Während die Regierung bereits über die Umsetzung nachdenkt,
debattieren Juristen eifrig über die Rechtsgültigkeit des karlsruher Urteils.
Das Problem ist: wenn es keine Bundesrepublik Deutschland mit gültiger
Verfassung gibt, hat auch das Verfassungsgericht keinerlei Gewalt.
Text: Reichsdaumenstrammhalteattaché im Ostwestfälischen
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