Samstag, 11. Februar 2017

Formfehler bei Verfassungsauflösung – Deutschland muss die Jahre 1933 – 2017 wiederholen



Gelten ab sofort immernoch als Zahlungsmittel: Reichsmark (Abbildung ungewohnt passend)


Berlin/Karlsruhe – Das ist jetzt aber peinlich. Soeben hat das Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben, dass die „Reichsbürgerbewegung“ formell gesehen mit ihrem Vorwurf Recht hat, dass die Verfassung der Weimarer Republik nie ordnungsgemäß außer Kraft gesetzt wurde.  Somit hätte sie die letzten 94 Jahre eigentlich Gültigkeit gehabt und macht alle Aktivitäten des sogenannten Dritten Reiches sowie der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Deutschen Demokratischen Republik obsolet. Das Urteil der Karlsruher Richter: Es genügt nicht, ab nun wieder den Gesetzen von 1933 zu folgen, vielmehr müsse die gesamte Zeit dazwischen komplett wiederholt werden.

Die (nur noch vorläufige) Bundesregierung hat sich in Berlin zu Beratungsgesprächen zurückgezogen,  um das weitere Vorgehen zu besprechen. Unklar ist bislang, ob die deutsche Geschichte zwar mit gültigem Recht, aber sonst wie geschehen wiederholt werden sollte, oder ob man versuchen würde, einen alternativen Verlauf anzustreben. Viele europäische Nachbarn, allen voran Polen, die Niederlande, Belgien und Frankreich machten vorab deutlich, dass sie für eine Neuauflage des Zweiten Weltkrieges nicht zur Verfügung stünden und sie darin eine Gefährdung der europäischen Stabilität erkennen würden. Italien zeigte sich in ersten Gesprächen kooperationsbereit. 

Die Bundesregierung selbst scheint von dem Gedanken, einen so blutigen und zerstörerischen Krieg noch einmal zu wiederholen, nicht angetan. Auch die Schrecken des Holocausts mögen viele ungerne wiederholen. Andererseits steht die Mahnung vor den Kosten, die anfallen würden, sämtliche Geschichtsbücher und Lehrpläne umzuschreiben – nicht undenkbar, dass auch andere Länder Schadenersatz fordern würden.
Während die Regierung bereits über die Umsetzung nachdenkt, debattieren Juristen eifrig über die Rechtsgültigkeit des karlsruher Urteils. Das Problem ist: wenn es keine Bundesrepublik Deutschland mit gültiger Verfassung gibt, hat auch das Verfassungsgericht keinerlei Gewalt. 

Text: Reichsdaumenstrammhalteattaché im Ostwestfälischen

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