Bald deutlich kürzbar: Ladezeit (Fortschritt geschätzt) |
Belin – Die Geburtenrate in Deutschland steigt seit 2012
wieder kontinuierlich an. Doch 1,5 Kinder pro Frau reichen nachwievor nicht
aus, um das Sozialsystem der Bundesrepublik zu stabilisieren. Besonders
Akdademiker*innen warten mit dem Nachwuchs oft lange und bekommen in der Folge
auch weniger Kinder als andere Bevölkerungsgruppen. Auch sogenannte „Dual
Career Familien“, in denen beide Partner berufstätig sind, finden oft nicht den
richtigen Zeitpunkt für eine Babypause. Flexiblere Elternzeitmodelle reichen
oft nicht aus, um jungen Menschen die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu
ermöglichen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) möchte deswegen
mit einer Flexibilisierung der Graviditätsdauer einen weiteren Anreiz schaffen.
So sollen Frauen, die nach dem 01.08.2017 schwanger werden,
entscheiden können, ob sie ihr Kind wie bislang neun Monate oder nur noch sechs
Monate lang austragen. Die Vorteile liegen auf der Hand: die körperliche und in
manchen Fällen auch seelische Belastung einer Schwangerschaft wird verkürzt.
Familien, die gerne mehrere Kinder möchten, können diese entweder in einem
kürzeren Rhythmus bekommen, oder aber zwischen den Geburten wieder länger als
bisher ins Berufsleben zurückkehren. Elternverbände begrüßen die Neuregelung.
Mit Skepsis reagierten hingegen Arbeitgeberverbände auf das
neue Gesetz. Es sei jetzt schon schwierig genug, die unbeliebten Plätze als
Schwangerschaftsvertretung besetzt zu bekommen. Eine kürzere Zeit für die Suche
mache es noch schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Die Verkürzung der
Schwangerschaft garantiere nicht, dass die Mütter sich auch entsprechend früher
melden, um ihren bevorstehenden Ausfall anzukündigen. Hier werden
Nachbesserungen gefordert. Das Familienministerium empfiehlt bis dahin, die
Entscheidung für die verkürzte Gravidität im Vorfeld nicht nur mit dem Partner,
sondern eben auch mit dem Arbeitgeber abzusprechen.
Kritik kommt aber auch aus den Reihen der Opposition.
Inhaltlich befürworten die Grünen das Konzept zwar, bemängeln aber, dass es
bislang noch kein tragfähiges Konzept zur Umsetzung gibt. So ist noch
ungeklärt, bis zu welchem Zeitpunkt die schwangeren Frauen den Antrag für die
Schwangerschaftsverkürzung einreichen müssen. Erfolgt der Antrag vor der
Schwangerschaft, so ist unklar, wie lange er Gültigkeit behält, wenn eine Frau
nicht sofort schwanger wird. Eine Frist von zwei Wochen nach Befruchtung
erscheint zu kurz, da bis dahin die Schwangerschaft noch häufig unentdeckt
bleibt. Bei längeren Fristen hingegen befürchten Experten Probleme bei der
Umstellung von neun auf sechs Monate. Die Familienministern reagiert gelassen
auf die Kritik: „Natürlich steht jetzt noch nicht alles im Detail fest, aber es
ist noch Zeit bis zur Einführung. Bis dahin werden wir im Ministerium noch
einmal mit den Ideen schwanger gehen und sind sicher, dass wir dann auch die
schlimmsten Kinderkrankheiten vermeiden können.“
Text: adg
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen