Sonntag, 26. März 2017

Anreiz zur Familiengründung: Schwangerschaft bald auf sechs Monate kürzbar


Bald deutlich kürzbar: Ladezeit (Fortschritt geschätzt)


Belin – Die Geburtenrate in Deutschland steigt seit 2012 wieder kontinuierlich an. Doch 1,5 Kinder pro Frau reichen nachwievor nicht aus, um das Sozialsystem der Bundesrepublik zu stabilisieren. Besonders Akdademiker*innen warten mit dem Nachwuchs oft lange und bekommen in der Folge auch weniger Kinder als andere Bevölkerungsgruppen. Auch sogenannte „Dual Career Familien“, in denen beide Partner berufstätig sind, finden oft nicht den richtigen Zeitpunkt für eine Babypause. Flexiblere Elternzeitmodelle reichen oft nicht aus, um jungen Menschen die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu ermöglichen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) möchte deswegen mit einer Flexibilisierung der Graviditätsdauer einen weiteren Anreiz schaffen.

So sollen Frauen, die nach dem 01.08.2017 schwanger werden, entscheiden können, ob sie ihr Kind wie bislang neun Monate oder nur noch sechs Monate lang austragen. Die Vorteile liegen auf der Hand: die körperliche und in manchen Fällen auch seelische Belastung einer Schwangerschaft wird verkürzt. Familien, die gerne mehrere Kinder möchten, können diese entweder in einem kürzeren Rhythmus bekommen, oder aber zwischen den Geburten wieder länger als bisher ins Berufsleben zurückkehren. Elternverbände begrüßen die Neuregelung.

Mit Skepsis reagierten hingegen Arbeitgeberverbände auf das neue Gesetz. Es sei jetzt schon schwierig genug, die unbeliebten Plätze als Schwangerschaftsvertretung besetzt zu bekommen. Eine kürzere Zeit für die Suche mache es noch schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Die Verkürzung der Schwangerschaft garantiere nicht, dass die Mütter sich auch entsprechend früher melden, um ihren bevorstehenden Ausfall anzukündigen. Hier werden Nachbesserungen gefordert. Das Familienministerium empfiehlt bis dahin, die Entscheidung für die verkürzte Gravidität im Vorfeld nicht nur mit dem Partner, sondern eben auch mit dem Arbeitgeber abzusprechen. 

Kritik kommt aber auch aus den Reihen der Opposition. Inhaltlich befürworten die Grünen das Konzept zwar, bemängeln aber, dass es bislang noch kein tragfähiges Konzept zur Umsetzung gibt. So ist noch ungeklärt, bis zu welchem Zeitpunkt die schwangeren Frauen den Antrag für die Schwangerschaftsverkürzung einreichen müssen. Erfolgt der Antrag vor der Schwangerschaft, so ist unklar, wie lange er Gültigkeit behält, wenn eine Frau nicht sofort schwanger wird. Eine Frist von zwei Wochen nach Befruchtung erscheint zu kurz, da bis dahin die Schwangerschaft noch häufig unentdeckt bleibt. Bei längeren Fristen hingegen befürchten Experten Probleme bei der Umstellung von neun auf sechs Monate. Die Familienministern reagiert gelassen auf die Kritik: „Natürlich steht jetzt noch nicht alles im Detail fest, aber es ist noch Zeit bis zur Einführung. Bis dahin werden wir im Ministerium noch einmal mit den Ideen schwanger gehen und sind sicher, dass wir dann auch die schlimmsten Kinderkrankheiten vermeiden können.“

Text: adg

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen